Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Lieferung

1.1. Die zugesagten Termine werden von Liebmann Catering nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes gewährleistet. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, wie u.a. Stromstörungen oder ähnliches sind nicht von
Liebmann Catering zu vertreten und führen nicht zum Verzug von seitens Liebmann Catering

1.2. Dem Auftraggeber, bzw. den von ihm bekannt gegebenen verantwortlichen Personen, steht es frei, die Qualität und Menge der gelieferten waren bei Anlieferung, jedoch spätestens 2 Stunden vor beginn der Veranstaltung zu überprüfen. Etwaige diesbezügliche Reklamationen müssen ausnahmslos schriftlich festgehalten und das Schriftstück sowohl vom verantwortlichen von Liebmann Catering, als auch vom verantwortlichen der Kunden unterzeichnet werden, andernfalls gilt die Lieferung vom Auftraggeber als akzeptiert.

1.3. Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Gegenständen.

1.4. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach dem Veranstaltungstermin, vom Kunden bekannt zugeben, andernfalls gilt die Leistung vom Kunden als Vertragsgemäß anerkannt.

1.5. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Liebmann Catering keinerlei Haftung.

1.6. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt, ab Übernahme bis zur Rückstellung, dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verluste sind vom Auftraggeber zu vertreten.

2. Ausfall der Veranstaltung

2.1. Sollte eine Veranstaltung, aus von keiner Vertragspartei zu vertretenden gründen ausfallen, so werden die Vertragsparteien von ihren weiteren Rechten und Pflichten frei. Bereits geleistete Anzahlungen sind abzüglich allfällig von Liebmann Catering bereits getätigte Aufwendungen zurückzustellen.

2.2. Sollte es Liebmann Catering Wetterbedingt oder durch andere unvorhersehbare Ereignisse nicht möglich sein, das benötigte Equipment, Personal, Lebensmittel oder Getränke zum Veranstaltungsort zu transportieren, so entfällt die Leistungspflicht für beide Vertragsparteien.
Auch in diesem Fall sind bereits geleistete Anzahlungen abzüglich allfällig von Liebmann Catering bereits getätigte Aufwendungen zurückzustellen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Benutzung von An- oder Zufahrtsstraßen nicht möglich ist und Ersatzmaterial mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand nicht rechtzeitig beigestellt werden kann, sodass eine Durchführung der Veranstaltung Vernünftigerweise nicht mehr möglich ist.

3. Stornobedingungen

3.1. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ersuchen wir generell um ehest mögliche Bekanntgabe der von ihnen gewünschten Angebotsveränderungen, sowie der endgültigen Gästeanzahl. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, so ist die Gästeanzahl vom Kunden spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung verbindlich und schriftlich zu fixieren. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, die in jedem Falle abgerechnet wird.

3.2. bei einer Erhöhung der Gästezahl wird Liebmann Catering
bei Bekanntgabe durch den Kunden weniger als drei Tage vor der Veranstaltung nach bestem wissen und gewissen versuchen, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Eventuelle dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu lasten des Kunden.

3.3. Sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden gründen ausfallen oder von diesem abgesagt werden, so erhält Liebmann Catering bei Bekanntgabe des Ausfalls

10 tage bis 7 tage vor beginn der Veranstaltung 20% 6tagebis2tagevorbeginnderVeranstaltung50%

1

beiBekanntgabeamVortagbzw.amtagderVeranstaltung100%
des vereinbarten Entgelts. Dieser Betrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Rechnung.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Eine Auftragserteilung muss schriftlich unter Angabe des Namen und der vollständigen Geschäftsadresse des Auftraggebers, sowie des Rechnungsempfängers übermittelt werden, um verbindlich zu sein. Als schriftlich gilt eine Übermittlung dann, wenn sie per unterzeichnetem Brief, Mail oder per unterzeichnetem Fax erfolgt.

4.2. Sollte eine Auftragserteilung mündlich erfolgen, so ist eine schriftliche Ausfertigung vom Kunden binnen kürzester Zeit nachzureichen. Erst mit der schriftlichen Bestätigung ist eine Auftragserteilung verbindlich.

4.3. Alle unsere Lieferungen und Leistungen, sind ohne Abzüge zahlbar, innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen nach Rechnungserhalt. Liebmann Catering ist berechtigt eine entsprechende Anzahlung zu verlangen.

4.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

4.5. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.

4.6. Werden vereinbarte Zahlungstermine überschritten, sind Liebmann Catering
vom Auftraggeber sämtliche Mahn- und Inkassospesen, sowie sonstige durch die Betreibung der Forderung entstehende kosten, wie Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltskosten u.ä. zu ersetzen.

4.7. Für die Zeit des Zahlungsverzuges ist Liebmann Catering berechtigt, 8% Zinsen p.a. oder den tatsächlichen Finanzierungsaufwand von Liebmann Catering zu verrechnen.

4.8. Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderung herangezogen.

4.9. die Annahme eines Neuauftrags von Liebmann Catering erfolgt erst, wenn sämtliche Außenstände vollständig beglichen wurden.

5. Schlussbestimmungen

5.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

5.2. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (Uncitral- Kaufrechtsübereinkommen, cisg) ist ausgeschlossen.

5.3. Gerichtsstand ist Berlin.

 

kein aktueller Termin

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