Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Lieferung
1.1. Die zugesagten Termine werden von Liebmann Catering nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes gewährleistet. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, wie u.a. Stromstörungen oder ähnliches sind nicht von
Liebmann Catering zu vertreten und führen nicht zum Verzug von seitens Liebmann Catering
1.2. Dem Auftraggeber, bzw. den von ihm bekannt gegebenen verantwortlichen Personen, steht es frei, die Qualität und Menge der gelieferten waren bei Anlieferung, jedoch spätestens 2 Stunden vor beginn der Veranstaltung zu überprüfen. Etwaige diesbezügliche Reklamationen müssen ausnahmslos schriftlich festgehalten und das Schriftstück sowohl vom verantwortlichen von Liebmann Catering, als auch vom verantwortlichen der Kunden unterzeichnet werden, andernfalls gilt die Lieferung vom Auftraggeber als akzeptiert.
1.3. Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Gegenständen.
1.4. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach dem Veranstaltungstermin, vom Kunden bekannt zugeben, andernfalls gilt die Leistung vom Kunden als Vertragsgemäß anerkannt.
1.5. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Liebmann Catering keinerlei Haftung.
1.6. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt, ab Übernahme bis zur Rückstellung, dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verluste sind vom Auftraggeber zu vertreten.
2. Ausfall der Veranstaltung
2.1. Sollte eine Veranstaltung, aus von keiner Vertragspartei zu vertretenden gründen ausfallen, so werden die Vertragsparteien von ihren weiteren Rechten und Pflichten frei. Bereits geleistete Anzahlungen sind abzüglich allfällig von Liebmann Catering bereits getätigte Aufwendungen zurückzustellen.
2.2. Sollte es Liebmann Catering Wetterbedingt oder durch andere unvorhersehbare Ereignisse nicht möglich sein, das benötigte Equipment, Personal, Lebensmittel oder Getränke zum Veranstaltungsort zu transportieren, so entfällt die Leistungspflicht für beide Vertragsparteien.
Auch in diesem Fall sind bereits geleistete Anzahlungen abzüglich allfällig von Liebmann Catering bereits getätigte Aufwendungen zurückzustellen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Benutzung von An- oder Zufahrtsstraßen nicht möglich ist und Ersatzmaterial mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand nicht rechtzeitig beigestellt werden kann, sodass eine Durchführung der Veranstaltung Vernünftigerweise nicht mehr möglich ist.
3. Stornobedingungen
3.1. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ersuchen wir generell um ehest mögliche Bekanntgabe der von ihnen gewünschten Angebotsveränderungen, sowie der endgültigen Gästeanzahl. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, so ist die Gästeanzahl vom Kunden spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung verbindlich und schriftlich zu fixieren. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, die in jedem Falle abgerechnet wird.
3.2. bei einer Erhöhung der Gästezahl wird Liebmann Catering
bei Bekanntgabe durch den Kunden weniger als drei Tage vor der Veranstaltung nach bestem wissen und gewissen versuchen, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Eventuelle dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu lasten des Kunden.
3.3. Sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden gründen ausfallen oder von diesem abgesagt werden, so erhält Liebmann Catering bei Bekanntgabe des Ausfalls
10 tage bis 7 tage vor beginn der Veranstaltung 20% 6tagebis2tagevorbeginnderVeranstaltung50%